AGB
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sind auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Headz Agency AG anwendbar. Diese Nutzungsbedingungen("Bedingungen") gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der Headz Agency AG ("Headz", "wir" oder "unser"), insbesondere für Services sowie Kundensupport für unsere Produkte, unsere Website, unser Blog und unsere Foren (zusammen die"Dienstleistungen").
Management- und Nutzungsverträge (für Influencer – Content Creator) fallen nicht unter diese AGB. AGB von Kunden oder Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Headz schriftlich bestätigt oder in Einzelvereinbarungen vereinbart werden.
1.2 Rangordnung
Mit dem Auftraggeber abgeschlosseneEinzelvereinbarungen gehen den vorliegenden Bedingungen vor.
1.3 Änderung von Produkten und Dienstleistungen
Wir können Produkte und/oder Dienstleistungen mit oder ohne vorherige Ankündigung hinzufügen oder jederzeit entfernen. Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern; in diesem Fall ersetzen die neuen Bedingungen frühere Versionen. Wenn wesentliche oder bedeutende Änderungen an diesen Bedingungen vorgenommen werden, werden Sie innerhalb unserer Dienste darüber informiert. Wir archivieren frühere Versionen der AGB, die auf Anfrage erhältlich sind. Mit der weiteren Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit den Änderungen dieser Bedingungen einverstanden.
1.4 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend undunverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen von Kunden bedürfen zu ihrerWirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Headz. DerVertrag kommt auch ohne Bestätigung zustande, wenn Headz mit der Ausführung derLeistung beginnt.
2 Vertragsgegenstand
Headz berät Unternehmen in der Kommunikations- und Marketingstrategie, hauptsächlich im Bereich Influencer-und Performance-Marketing. Video-produktionen sind dabei essenziell und ein zentraler Bestandteil unseres Angebots. Zusätzlich bieten wir Leistungen wie Content-Marketing, Content-Creation, Online-Kampagnen, AD-Kampagnen, SEO, Workshops, Events und Unternehmensberatung an.
Gleichzeitig unterstützt Headz Influencer (Managementvertrag) und monetarisieren die Reichweite der sozialen Medien. Sprich, Headz hilft Unternehmen und Influencern dabei, neue Geschäftsmodelle, das Schaffen einzigartiger Kundenerlebnisse und Strategien voranzutreiben. Dadurch professionalisiert Headz Influencer-Marketingkampagnen, indem u.a. das Kampagnenmanagement vollumfänglich von Headz übernommen wird.
3 Projektzusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde und Headz bestimmen bei Auftragsvergabe je einen Projektverantwortlichen. Die beiden verantwortlichen Betreuer sind ermächtigt, im Rahmen der Projektabwicklung verbindliche Entscheidungen zu treffen, sofern solche nicht den Bestimmungen des Einzelvertrages oder diesen AGB widersprechen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen zu erfüllen.
Zusätzliche Arbeiten und Ergänzungen, die nicht im Einzelvertrag aufgeführt sind, bedürfen einer Offerte und einer schriftlichen Auftragserteilung.
Spesen werden separat, nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Headz die vertragliche Leistung erfüllen kann. Insbesondere muss er Headz alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen mitteilen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Headz von der Leistungspflicht befreit. Leistet Headz dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Angebotspreise in Rechnung.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt).
Zahlungsfristen & Vorauszahlungen
- Alle Rechnungen sind ohne Abzüge im Voraus zu begleichen
- Beträge über CHF 5’000 .- sind zu 50 % im Voraus und 50 % im Nachgang zahlbar, falls nicht anders vereinbart.
- Rechnungen für Klickkosten über Headz sind ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
- Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, werden CHF 50 .- Mahngebühren verrechnet.
Monatliche Rechnungsstellung & Kampagnenverwaltung
- Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig monatlich. Laufende Kosten, wie z. B. die Support Fee im Rahmen der Betreuung einer Keyword-Kampagne, werden nachträglich verrechnet (monatlich oder quartalsweise, zu Beginn des Folgemonats/Folgequartals).
- Werden Klickkosten über Headz abgerechnet, erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus (Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen).
Leistungsverzögerung bei Zahlungsverzug
- Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber, über Headz abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, ist Headz nach vorgängiger Information des Auftraggebers (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen – insbesondere laufende Keyword-Kampagnen – sofort zu pausieren.
- Eine Reaktivierung erfolgt erst nach Eingang (Valuta) des offenen Rechnungsbetrags.
Zuschlag für Abrechnung über Headz-Kreditkarte
- Falls es nicht möglich ist, eine betriebseigene Kreditkarte für die Abrechnung der monatlichen Klickkosten zu hinterlegen, können Klickkosten für einen Zuschlag (Kreditkartenkommission & Administrationsaufwand) über unsere Kreditkarte per Vorauskasse abgerechnet werden.
5 Vertragslaufzeit, Kündigung
Die Laufzeit des Einzelvertrages wird zwischen dem Kunden und Headz im Einzelvertrag vereinbart.
Das Recht zur jederzeitigen Kündigung gemäss Art. 404 OR bleibt davon unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Headz liegen unter anderem vor, wenn i) der Kunde seine Zahlung einstellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird; ii) Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird; iii) der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstösst; iv) ein wichtiger Grund vorliegt, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte beanstandet.
6 Immaterialgüterrechte
Im laufenden Auftragsverhältnis stehen sämtliche vom Künstler für den Auftraggeber geschaffene Inhalte Headz zur Nutzung frei zur Verfügung. Headz überträgt dem Kunden keine Immaterialgüterrechte daran, ausser die Buy-Outs wurden im Angebot geregelt.
[NBZ3]
7 Freistellung von der Haftung für Verletzung von Rechten Dritter
Headz prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Web- oder Social Media-Seiten des Kunden Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten alleinverantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
Headz behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Headz führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten/enthaltenen Inhalte durch.
Der Kunde hält Headz hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich schadlos
8 Gewährleistung
Headz übernimmt die Gewähr dafür, dass die Dienstleistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen wird dabei von Headz ausdrücklich nicht gewährt. Die Gewährleistung von Headz endet vor der Schnittstelle oder bei Drittsystemen zwischen Headz und dem Kunden.
Headz kann nicht gewährleisten, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Unterbeauftragte von Headz stets unterbrechungs-, störungs- sowie fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Headz führt die Aufträge des Kunden persönlich aus. Headz kann die Besorgung eines Auftrags jedoch an Hilfspersonen oder einen Dritten übertragen.
Der Kunde muss Mängel unverzüglich schriftlich rügen und den adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Dienstleistung bzw. Produkt und Mangel belegen, andernfalls verwirkt der Rügeanspruch. Nimmt Headz auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehlerausserhalb des Verantwortungsbereiches von Headz vorliegen, kann Headz den Aufwand in Rechnung stellen.
9 Haftung und Haftungsbeschränkung
Headz haftet für etwaige Schäden, unabhängig vom Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Headz seine Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Headz nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.
Headz informiert die von ihnen engagierten Künstler über die geltenden Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettberwerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 (SR 241), insbesondere über die Kennzeichnungspflicht von Werbungen gemäss Art. 2 UWG. Die Influencer verpflichten sich gegenüber Headz und dem Kunden, die Grundsätze – Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation und den Vorgaben zu Werbe- und Gewinnspielen der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) sowie die Richtlinie des Presserates zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», insbesondere der Punkte 10.1-10.3einzuhalten.
10 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Headz oder im Auftrag von Headz handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.
Informationen zur Verarbeitung der von uns erhobenen Personendaten sind in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website veröffentlicht. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: www.headz-agency.ch/datenschutz/
11 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschliesslich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oderwerden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wurde keine gegenteilige Vereinbarung getroffen, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
Für das Vertragsverhältnis und die zur Durchführung bzw. der Erfüllung der vertraglichen Dienstleistungen sowie die sich daraus ergebenden Ansprüche kommt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht zur Anwendung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von Headz in Winterthur. Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des schweizerischen Internationalen Privatrechts(IPRG) und internationalen Vereinbarungen.
Zuletzt aktualisiert: 16.03.2026